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Hausverwaltung kündigen: Schritt-für-Schritt Anleitung 2025

Unzufrieden mit Ihrer Hausverwaltung? Sie sind nicht alleine: Laut aktuellen Studien denken 25% aller Eigentümer über einen Wechsel nach. Die gute Nachricht: Seit der WEG-Reform 2020 ist es deutlich einfacher geworden, eine Hausverwaltung zu kündigen. Diese umfassende Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie rechtssicher vorgehen und was dabei zu beachten ist.

Die WEG-Reform 2020: Ein Meilenstein für Eigentümerrechte

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG),das am 1. Dezember 2020 in Kraft trat, hat die Rechte von Eigentümern erheblich gestärkt. § 26 Abs. 3 WEG regelt nun eindeutig: "Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden." Diese Neuregelung bringt entscheidende Vorteile:

  • Abberufung jederzeit möglich durch einfachen Mehrheitsbeschluss
  • Kein wichtiger Grund mehr erforderlich
  • Verwaltervertrag endet automatisch spätestens 6 Monate nach Abberufung
  • Gilt auch für Altverträge vor 2020

Diese Regelung ist nach § 26 Abs. 5 WEG zwingend- abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

Wann sollten Sie Ihre Hausverwaltung kündigen? Typische Kündigungsgründe laut Branchenstudien:

  • Schlechte Erreichbarkeit und verzögerte Antworten (45% der Fälle)
  • Verzögerte Reparaturen und mangelnde Instandhaltung (55% der Fälle)
  • Intransparente oder überhöhte Kosten (40% der Fälle)
  • Fehlerhafte Abrechnungen oder verspätete Jahresabrechnung
  • Häufiger Personalwechsel ohne Einarbeitung (42% der Fälle)
  • Mangelnde Transparenz bei Entscheidungen (38% der Fälle)

Schritt 1: Vorbereitung der Kündigung

Bevor Sie kündigen, sollten Sie:

  • Verwaltervertrag prüfen: Kündigungsfristen und Sondervereinbarungen beachten
  • Beschwerden dokumentieren: Sammeln Sie Belege für Probleme (E-Mails, Fotos, Protokolle)
  • Mitstreiter finden: Für Mehrheitsbeschluss brauchen Sie andere Eigentümer
  • Alternative suchen: Neue Hausverwaltung sollte bereits feststehen

Wichtiger Hinweis: Die Abberufung und die Kündigung des Verwaltervertrags sind zwei getrennte rechtliche Vorgänge. Die Abberufung erfolgt durch Beschluss, der Verwaltervertrag endet dann automatisch nach maximal 6 Monaten.

Schritt 2: Eigentümerversammlung einberufen

Einberufungsberechtigt sind:

  • Der amtierende Verwalter (auch wenn er gekündigt werden soll)
  • Jeder Eigentümer bei dringenden Angelegenheiten
  • Der Verwaltungsbeirat (falls vorhanden)

Formalien nach WEG-Reform:

  • Mindestens 3 Wochen Vorlauf (neue Frist seit 2020)
  • Schriftliche Einladung in Textform an alle Eigentümer
  • Tagesordnung: "Abberufung des Verwalters" klar benennen
  • Begründung optional (aber empfehlenswert für bessere Akzeptanz)

Schritt 3: Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

Für die Abberufung benötigen Sie:

  • Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen
  • Kein Beschlussfähigkeitsquorum mehr erforderlich seit WEG-Reform
  • Jede Versammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Teilnehmerzahl

Empfohlene Beschlüsse in einer Versammlung:

  1. Abberufung des aktuellen Verwalters (mit sofortiger Wirkung)
  2. Bestellung des neuen Verwalters (ab Übergabe)
  3. Übergabetermin festlegen und Verantwortlichkeiten klären

Schritt 4: Rechtliche Wirkungen der Abberufung

Automatische Vertragsbeendigung:
Nach § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG endet der Verwaltervertrag spätestens 6 Monate nach der Abberufung - ohne weitere Kündigung. Viele Verwalterverträge enthalten Klauseln, die das Vertragsende an die Bestellung koppeln - dann endet der Vertrag sofort mit der Abberufung.

Vergütungsanspruch des Verwalters:
Die Rechtsprechung ist eindeutig: Nach der Abberufung darf der Verwalter keine weiteren Honorare einziehen. Verstößt er dagegen, können Schadensersatzansprüche entstehen.

Schritt 5: Übergabe organisieren

Der abberufene Verwalter muss übergeben:

  • Alle Verwaltungsunterlagen (Verträge, Protokolle, Rechnungen)
  • Bankzugänge und Vollmachten
  • Schlüssel und Zugangsberechtigungen
  • Versicherungsunterlagen und Verträge
  • Laufende Vorgänge und offene Termine

Kein Zurückbehaltungsrecht: Der abberufene Verwalter darf keine Unterlagen zurückhalten, auch nicht bei strittigen Honorarforderungen. Die neue Verwaltung kann sogar fehlerhafte Abrechnungen des Vorgängers korrigieren.

Häufige Stolperfallen und wie Sie sie vermeiden

Typische Rechtsfehler:

  • Abberufung ohne Mehrheitsbeschluss - unwirksam
  • Unvollständige Einladung zur Eigentümerversammlung
  • Neue Verwaltung nicht rechtzeitig bestellt - Verwaltungsnotstand
  • Übergabe unvollständig organisiert

Sonderfall: Außerordentliche Kündigung
Bei wichtigem Grund ist auch eine sofortige Vertragsbeendigung möglich. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • Veruntreuung von WEG-Geldern
  • Wiederholte schwere Pflichtverletzungen
  • Fehlende Beschluss-Sammlung (gesetzlicher Regelfall)

Neue Verwaltung richtig auswählen - Qualitätskriterien nach WEG-Reform:

  • IHK-Zertifizierung nach § 26a WEG (seit Dezember 2023 auf Verlangen Pflicht)
  • Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz vor Schäden
  • Digitale Services und transparente Kommunikation
  • Angemessene Mandatsgröße für persönliche Betreuung

Fazit: Ihre Rechte sind gestärkt

Die WEG-Reform 2020 hat Eigentümern deutlich mehr Macht gegeben. Eine Hausverwaltung zu kündigen ist heute ein legitimes und praktikables Mittel, um besseren Service zu bekommen. Das neue Recht sieht vor:

  • Jederzeit Abberufung möglich ohne besonderen Grund
  • Automatische Vertragsbeendigung nach maximal 6 Monaten
  • Stärkung der Eigentümerrechte gegenüber überlasteten oder ungeeigneten     Verwaltungen

Unser Tipp: Nutzen Sie Ihre gestärkten Rechtebewusst. Eine moderne, zertifizierte Hausverwaltung mit transparenten Prozessen und persönlicher Betreuung ist eine Investition in den Werterhalt Ihrer Immobilie.